Fragen zu Ihrer Situation
Wie wird ein Inhaltsstoffzertifikat mit Einkaufsnachweisen abgeglichen?
Produktname oder Code, Erzeuger, Umfang und Zeitraum sind mit Chargendaten zu vergleichen; Handelsnamenabweichungen sind zu erklären. Ein Firmenzertifikat macht nicht jeden Inhaltsstoff biologisch. Verarbeitung und Umpacken in der Lieferkette können ebenfalls relevant sein.
Werden Bio- und Naturkategorien unter identischen Bedingungen bewertet?
Jede Kategorie hat programmbezogene Inhaltsstoff- und Kennzeichnungsregeln. Gemeinsame Regeln machen sie nicht gleichwertig; die Eignung einer Kategorie erlaubt nicht das Logo der anderen. Gewünschtes Ergebnis, Berechnung und Produktliste müssen im Antrag eindeutig sein.
Was ist zu überwachen, wenn am selben Standort nichtbiologische Produkte gefertigt werden?
Identität von Stoffen und Produkten, Lagerung, Anlagennutzung und Reinigung sind zu bewerten. Programmvorgaben zur Trennung und Kontaminationskontrolle gelten. Gemeinsamer Standort verleiht nicht allen Produkten denselben Status, verhindert Abdeckung aber auch nicht pauschal.
Was geschieht, wenn ein Bio-Inhaltsstoff vorübergehend ersetzt wird?
Die frühere Bioaussage darf ohne Bewertung von Ersatzstatus und Rezepturwirkung nicht fortgeführt werden. Freigabe, Berechnung und Etikettänderung sind festzulegen, betroffene Chargen eindeutig zu verfolgen. Dringender Einkauf ändert die genehmigte Rezeptur nicht automatisch.
Wie werden Prozentangabe und Logo gemeinsam auf der Verpackung geprüft?
Inhalt und Berechnung hinter dem Prozentwert werden mit dem aktuellen Logoumfang verbunden. Ein Inhaltsstoffanteil darf nicht mit dem Status des Gesamtprodukts verwechselt werden. Programmkennzeichnung und anwendbare Kosmetikaussageregeln sind gemeinsam zu prüfen.
Was muss beim Wechsel des Biokosmetikprogramms neu bewertet werden?
Unterschiede bei Inhaltsstoffannahme, Verfahren, Anteilen und Etiketten sind zu bestimmen. Die neue Stelle muss die Verwendbarkeit alter Nachweise bestätigen. Ein Logotausch auf alten Unterlagen ist kein Übergang; Bewertung, mögliche Neuformulierung und Verpackungsbestände gehören in den Zeitplan.